Ehrenamtliche Mitarbeit

bei der TelefonSeelsorge

Wenn Sie sich für eine ehrenamtliche Mitarbeit in der TelefonSeelsorge entscheiden, erwartet Sie eine starke Gemeinschaft reflektierter Menschen aus unterschiedlichen Lebenskontexten. Sie alle sind bereit, sich den Themen der Ratsuchenden in immer neuen Begegnungen zu stellen. Zudem erwartet Sie:

  • eine fundierte (und weitestgehend kostenfreie) anderthalbjährige Vorbereitung auf Ihre neue Aufgabe,
  • ein Dienst “mit Rückendeckung” durch Doppelt- oder Dreifachbesetzung, Rückrufbereitschaft zur akuten Unterstützung, regelmäßige Supervision und Weiterbildung,
  • regelmäßige gemeinschaftsstiftende Veranstaltungen (Frühjahrs- und Herbsttagung, Gründungstag, Sommerausflug, Adventsfeier),
  • die Möglichkeit zur Mitgestaltung von TelefonSeelsorge durch Mitarbeit in Ehrenamtlichengremien auf lokaler, Landes- und bundesweiter Ebene,
  • die Möglichkeit zur persönlichen Entwicklung durch Weiterbildungsveranstaltungen auf lokaler, Landes- und Bundesebene.

persönliche Voraussetzungen für die Ausbildung:

  • am Mitmenschen interessiert sein
  • zuhören und sich einfühlen können
  • innerlich eher ausgeglichen und dadurch belastbar sein
  • offen sein für neue (Selbst-)Erfahrungen, für stetes Dazulernen, für andere Lebenswirklichkeiten
  • spirituell und gegenüber christlichen Werten aufgeschlossen sein
  • das Leben in seiner Vielfalt wertfrei bejahen können
  • Zeit schenken können
  • vertrauensvoll, zuverlässig und teamfähig sein
  • bereit sein, in einer ökumenischen Einrichtung ehrenamtlich tätig zu sein

Damit die TelefonSeelsorge ihren verantwortungsvollen Dienst rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zuverlässig und auf hohem Standard versehen kann, gehen Sie durch Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit folgende Verpflichtungen ein:

  • regelmäßige Teilnahme an der anderthalbjährigen, für Sie kostenfreien Ausbildung mit einjährig wöchentlichen Treffen und zwei verbindlichen Wochenenden (diese mit geringer Unkostenbeteiligung)
  • mindestens drei Jahre Mitarbeit nach Abschluss der Ausbildung
  • jährlich 180 Stunden Dienst (einschl. Nachtdienst)
  • regelmäßige Teilnahme an monatlicher Supervision (zweistündige Gruppensitzung)
  • Teilnahme an einem Weiterbildungswochenende pro Jahr

Fühlen Sie sich angesprochen? Wir freuen uns auf Sie!